Gehölzschnitt
Regelmäßiges Schneiden von Gehölzen schafft Freiräume und erhält die Vitalität der Pflanzen:Aus- und Rückschnitt von Ziergehölzen und Sträuchern
Freischneiden von Grenz- und Wegflächen
Auslichtungsschnitt und Verjüngungsschnitt
Schneiden von Hecken und Formgehölzen
Häckseln oder Entsorgung von Strauch- und Buschwerk
Baumpflege und Baumfällung
Obstbaumerziehungs- und VerjüngungsschnittBaumschnitt und Baumfällung
Baumpflege und Fällung per Seilklettertechnik oder Arbeitsbühne
Beseitigung von Sturmschäden mit Bäumen
Stubbenrodung und Stubbenfräsung
Schredder- und Buschhackerarbeiten
Abfuhr von Schnittgut und Stammholz
Informationen und Link's zur Baumschutzverordnung Hamburg
Gemäß der Hamburger Baumschutzverordnung benötigt man für Schnittarbeiten
an Bäumen oder bei Fällungen eine behördliche Ausnahmegenehmigung.
Diese wird für Laub- und Nadelbäume ab einen Stammumfang von 78 cm b.z.w.
25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 130 cm Höhe, benötigt.
Hamburger Baumschutzverordnung
Antragsformular für Genehmigung nach der Baumschutzverordnung
Behörden-Wegweiser für Antragstellung (Suchbegriff: Baum)
Schneide- und Fällarbeiten sind aufgrund behördlichen Vorschriften auf den Zeitraum
vom 1.10. bis zum 15.3. begrenzt.
Für weitergehende Informationen besuchen sie bitte unsere Spezial-Homepage:
www.baumdienste-hamburg.de
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